Anlässlich der Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestags am 10. September haben die EKD und das Katholische Büro in Berlin gemeinsam eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Wohnungsbau-GE) abgegeben.
Die Berliner Büros begrüßen das Ziel, den Wohnraummangel zu bekämpfen. Sie weisen dabei darauf hin, dass es auch in Zeiten eines akuten Wohnraummangels essenziell ist, nicht nur bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, sondern diesen Wohnraum auch umwelt-, klimaschutz- und klimaanpassungsgerecht herzustellen sowie dafür zu sorgen, dass dabei hinreichend Sozialwohnungsraum entsteht. Aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen gilt bei der Wohnraumschaffung daher ein Vorrang des Bauens im Bestand
- vor der Umnutzung und dem Umbau von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken
- vor dem Neubau auf bereits versiegelten Flächen
- vor dem Neubau auf noch unversiegelten Flächen.
Erst wenn über eine vorrangige Wohnraumschaffungsoption nicht hinreichend Wohnraum in einer bestimmten Region geschaffen werden kann, sollte auf die nächste Option zurückgegriffen werden.
Die Berliner Büros sehen daher kritisch, dass der Wohnungsbau-GE überwiegend auf die letztgenannte Option, den Neubau, setzt. Auch sind die im Wohnungsbau-GE vorgeschlagenen Abweichungen von den Vorgaben des Baugesetzbuch zugunsten der Wohnbebauung aus ihrer Sicht zu weitgehend. Die Berliner Büros bedauern, dass der Entwurf die Änderung des Baugesetzbuches nicht nutzt, um die Chancen, die in einer stärkeren Privilegierung des Bauens im Bestand und der Umnutzung von Nichtwohngebäuden im Vergleich zum Neubau liegen, zu ergreifen. Denn im Bestand könnte unter anderem die Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum schnell und günstig erfolgen, gerade auch wenn die staatliche Förderung hierauf fokussieren würde. Dies würde auch zu einer besseren sozialen Durchmischung bestehender Siedlungsgebiete beitragen und eine Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte in die städtischen Randgebiete vermeiden.
Schließlich äußern die Berliner Büros die Sorge, dass die zentralen Vorschriften des Wohnungsbau-GE, mit denen umfangreiche Abweichungen vom Baugesetzbuch zugunsten der Wohnraumschaffung möglich werden sollen, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Mittelpunkt von erwartbar schwierigen Interessenskonflikten stellen. Dabei werde der Druck von Bauinteressenten auf sie möglicherweise drastisch zunehmen, noch die letzten grünen Innenbereichsteile und klimatisch wichtigen Grünzonen zu bebauen.
Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden.