Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen Bundestags am 5.10.2026 haben das Katholische Büro in Berlin und die EKD eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (BT-Drs. 21/7867) veröffentlichen.
Darin wird begrüßt, dass sich die Bundesregierung in und mit dem Entwurf weiterhin zum Ziel bekennt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent im Jahr 2030 zu steigern, und so an dem Leitbild einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung festhält. Für die Kirchen ist dies sehr wichtig, denn für sie wurzelt die Aufgabe der Bewahrung der Schöpfung in Verantwortung für heutige und kommende Generationen in unserem Glauben. Den Ausbau der erneuerbaren Energien sehen sie als zentrales Instrument und wesentlichen Beitrag Deutschlands zum Klimaschutz an. Dieser Ausbau ist darüber hinaus aber auch notwendig, damit Deutschland unabhängiger von den geopolitischen Konflikten um fossile Energieträger und den hieraus resultierenden Preisschwankungen wird, und in Deutschland eine sichere, stabile und für alle bezahlbare Stromversorgung gewährleistet ist.
In einigen Details des Gesetzesentwurfs sehen die Kirchen das Risiko, dass der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien ausgebremst werden könnte. Die Kommentare zu den einzelnen Abschnitten finden Sie in der gemeinsamen Stellungnahme.
